Allgemeine Geschäftsbedingungen der WPM Wund Pflege Management GmbH (WPM) (Stand 1.1.2023)
Allgemeines
§1 Gültigkeit
Die WPM erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der WPM und dem Kunden, selbst wenn nicht ausschließloch auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind sowohl für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen als auch Verbrauchern anwendbar, mündliche Nebenabreden sind ungültig.
Änderungen der AGB gelten nur für bereits nichtabgeschlossene Verträge, Altverträge bleiben von diesen Änderungen unberührt. Die Änderungen gelten als kundgemacht mit dem Erscheinen auf www.w-p-m.at. Die AGB in ihrer jeweils geltenden Fassung befinden sich auf unserer Homepage (Menüpunkt AGB).
§ 2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB gilt der Gerichtsstand des Sitzes der WPM Wund Pflege Management GmbH unter Ausschluss des UN-Kaufvertragsrechts.
§ 3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 4 Preise
Es gelten ausschließlich die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
Preisänderungen gelten in der Folge ab dem publizierten Stichtag.
Für Produktkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Produktkauf
§ 5 Zustandekommen des Vertrages
Bestellungen von Produkten werden telefonisch, persönlich sowie in schriftlicher bzw. elektronischer Form entgegengenommen. Spätestens mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB. Dienstleistungen der Wundpflege werden ausschließlich schriftlich zwischen der WPM und dem Kunden vereinbart.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Produkte bleiben bis zum Zahlungseingang im Eigentum der WPM.
§ 7 Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsabschluss fällig. Die postalisch gestellten Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Die WPM behält sich vor bei Nichteingang einer Zahlung gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Eine Garantie wird von der WPM nicht erklärt.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WPM, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat die WPM dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WPM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 10 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der WPM zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der WPM ausgeschlossen.
§ 11 Aufrechnung
Gegenüber unseren Forderungen kann grundsätzlich nicht aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden.
§ 12 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Republik Österreich Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Für Kunden der Wundpflege
§13 Haftung und Gewährleistung
Die WPM Wund Pflege Management GmbH ist im Rahmen der österreichischen Rechtsvorschrift auf dem Gebiet der Betreuung von Menschen mit chronischen Wunden tätig. Dies umfasst neben der durchgeführten Pflegetätigkeit mit pflegerischen Fachpersonal auch die Versorgung der Menschen mit Medizinprodukten und die Organisation anderer Gesundheitsdienstleister. Die WPM haftet nicht für nicht durch die WPM durchgeführten Leistungen.
§ 14 Zustandekommen des Vertrages
Durch Unterzeichnung des Versorgungsvertrages, geht der Kunde mit der WPM ein Vertragsverhältnis ein. Mit der Unterzeichnung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Versorgungsvertrag und der beiliegenden Preise als rechtmäßig an.
§ 15 Fälligkeit
Die Zahlung der Dienstleistungen erfolgt im Ordinationsbetrieb prompt bzw. nach Erhalt einer postalisch oder elektronisch zugestellten Rechnung ohne Abzug. Die WPM behält sich vor bei Nichteingang einer Zahlung gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen.